Fondsbranche klagt über neue Abgeltungsteuer
Das Bundeskabinett hat eine umstrittene Regelung verabschiedet, die für Wertpapiere und Fonds gelten soll, die nach dem 1. Januar 2009 gekauft werden. Zu der jüngst abgesegneten Unternehmenssteuerreform gehört auch die 25-prozentige pauschale Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.Doch die Annahme durch das Kabinett ist für Stefan Seip, den Chef des Bundesverbands Investment und Asset-Management (BVI) kein Grund, aufzuhören, für Änderungen an dem Gesetz zu kämpfen.
Das Bundesministerium der Finanzen plant, mit der Einführung der Abgeltungsteuer auch Wertzuwächse zu besteuern. International verbreitet ist eine Abgeltungsteuer jedoch nur auf Dividenden und Zinsen, bemängelt der BVI. “Eine Abgeltungsteuer auch auf langfristige Wertzuwächse würde die Attraktivität eines Aktien- oder Aktienfondsinvestments hart treffen”, sagt Seip.
Speziell für Fondssparpläne, die vor 2009 abgeschlossen wurden, fordert der Verband einen Bestandsschutz. Das heißt, dass ihre Erträge aus Wertsteigerungen nach einem Jahr Haltedauer weiterhin steuerfrei wären. Auch Fondserträge, die direkt wieder in den Fonds investiert werden, sollten nach Meinung des BVI nicht besteuert werden.
Starke Belastung der Anleger
“Wesentlich ist, dass eine Abgeltungsteuer die Bereitschaft der Bürger nicht bremst, eigenständig für das Alter vorzusorgen”, sagt Seip.
Ein Beispiel des BVI zeigt, wie stark Anleger von der Einführung einer Besteuerung auch von Kursgewinnen belastet wären: Bei einer monatlichen Sparrate von 100 Euro über 30 Jahre in einen Aktienfonds wird den Erfahrungen aus der Vergangenheit zufolge ein Vermögen von 150.000 Euro erzielt werden - häufig auch mehr.
Das Durchhaltevermögen des Anlegers würde aber am Ende mit einer Abgeltungsteuer von rund 30.000 Euro quittiert. “Dies bremst die Motivation, vorzusorgen, und erschwert es den Bürgern, die Versorgungslücke zu schließen”, sagt Seip.
Im Deutschen Bundestag steht das Gesetz voraussichtlich am 25. Mai auf der Tagesordnung. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause ab dem 6. Juli soll den Planungen zufolge das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Bis dahin sind Detailänderungen möglich.