Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall....
Der Eintritt dieser Lebensrisiken ist nicht vorhersehbar, deshalb ist finanzielle Vorsorge umso wichtiger, jährlich erkranken in Deutschland 450.000 Menschen an Krebs, 276.000 erleiden einen Herzinfarkt und über 200.000 einen Schlaganfall. Auch die sogenannten Alterskrankheiten wie Demenz, Alzheimer und Parkison sind schwere Krankheiten
Der große Vorteil einer Dread-Disease-Versicherung liegt vor allem in ihrer einfachen Struktur. Der Versicherte kann sich darauf verlassen, dass bei der Diagnose einer in seinem Versicherungsvertrag gelisteten Krankheiten die vereinbarte Versicherungssumme umgehend ausbezahlt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Krankheit tatsächlich schwer verläuft oder sich der Patient zum Beispiel nach einem leichten Herzinfarkt relativ schnell wieder erholt und bald wieder seiner Arbeit nachgehen kann. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber etwa einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die nur in dem Fall Leistungen zusichert, wenn der versicherte durch die Krankheit nachhaltig geschädigt wurde und seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Hier der klare Pluspunkt der Dread-Disease-Versicherung: Zahlungen kommen direkt und unmittelbar bei dem Betroffenen in Form einer Einmalzahlung an, unabhängig davon, ob mit einer längeren Phase der Berufsunfähigkeit gerechnet werden muss oder nicht. Dread-Disease-Versicherungen eigen sich darüber hinaus auch speziell für die Berufsgruppe der Selbständigen. Wenn diese durch eine schwere Erkrankung langfristig ausfallen, müssen sie nicht nur den Lohnausfall kompensieren, sondern stehen im Extremfall nach einer möglichen Heilung ohne eine Einkommensmöglichkeit da. Des Weiteren können in der Unterform der Keyman-Versicherung Personen mit Schlüsselpositionen abgesichert werden. Unternehmen (GmbH) können hierbei ihre Spezialisten und Führungskräfte versichern und somit die Kosten kompensieren, die durch den krankheitsbedingten Wegfall einer Schlüsselkraft entstehen und schnell ungeahnte Höhen erreichen können. Die Kosten hierfür sind als Betriebsausgabe abzugsfähig.

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